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Verein zur Förderung der Kernzeitbetreuung
an der Hofackerschule Waltershofen e.V.
Kernikids: +49 (0) 7665 942 242
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Warteliste
Sollten nicht genügend Plätze vorhanden sein, so wird eine Warteliste eingerichtet.
Bei der Vergabe von Plätzen werden folgende Aspekte berücksichtigt:
- Berufstätigkeit der Eltern
- alleinerziehend
- Geschwisterregelung
- besonderer Unterstützungsbedarf
Geschwisterermäßigung
Der Geschwisterbeitrag kann für das in der Betreuung angemeldete Kind erhoben werden, wenn:
- ein weiteres Kind der Familie in einer Kindertagestätte oder einem Hort im Stadtgebiet Freiburg angemeldet ist
- zwei Kinder einer Familie in der Schulkindbetreuung an einer öffentlichen Freiburger Grundschule unabhängig vom Träger angemeldet sind (hier wird für das jüngere Kind der ermäßigte Beitrag erhoben)
Übernahme von Elternbeiträgen
Elternbeiträge werden durch die Stadt Freiburg ganz oder teilweise bei folgenden Voraussetzungen übernommen:
- Antragsteller*in mit geringem Einkommen
Die Übernahme wird beim Amt für Kinder, Jugend und Familie, Kaiser-Joseph-Str. 143, 79098 Freiburg beantragt, dort erhalten Sie auch den Antrag.
- Antragsteller*in ist in Leistungsbezug
Bei Bezug von Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Grundsicherungsleistungen oder Hilfe zum Lebensunterhalt kann die Übernahme der Elternbeiträge mit einem entsprechenden Übernahmeantrag und Beifügen einer Kopie des aktuellen Leistungsbescheides beim Amt für Schule und Bildung beantragt werden.
Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge durch die Stadt Freiburg
Informationen zur Schule und Schulkindbetreuung der Stadt Freiburg
Betreuungsverträge
Muster Betreuungsvertrag
Satzung
Geschwisterermäßigug
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